Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt in der BDKJ-Bundesstelle

Ansprechpersonen bei sexualsisierter Gewalt

Die Ansprechpersonen bei sexualisierter Gewalt im Verantwortungsbereich der BDKJ-Bundesstelle sind

Hannah Kriescher - kriescher[at]bdkj.de

Dennis Wartenberg - wartenberg[at]bdkj.de

 

Es werden vom Bundesvorstand mindestens zwei Mitarbeiter*innen unterschiedlichen Geschlechts als Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt der BDKJ-Bundesstelle beauftragt. Die beauftragten Ansprechpersonen nehmen Hinweise auf sexualisierte Gewalt, sexuellen Missbrauch und geistlichen Missbrauch an Personen jeden Alters entgegen. Die beauftragten Ansprechpersonen sind bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt zuständig für:

  • die Weitergabe von Informationen zum weiteren Verfahren sowie Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten, insbesondere von externen Organisationen, an die meldende Person.
  • die Entgegennahme des Hinweises auf sexualisierte Gewalt und deren detaillierte Dokumentation.
  • die Aktivierung des Handlungsleitfadens bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt und die Information entsprechender Stellen.

Darüber hinaus verantwortet die beauftragten Ansprechpersonen

  • die regelmäßige Überprüfung des Präventions- und Interventionskonzepts der BDKJ-Bundesstelle.
  • die jährliche Information des Bundesvorstands sowie der Geschäftsführung der BDKJ-Bundesstelle über die Anzahl und Häufigkeit der Meldungen und die angestoßenen Maßnahmen. Sind Bundesvorstandsmitglieder oder die Geschäftsführung einer Tat verdächtig, so erfolgt diese Information vertraulich an die weiteren Bundesvorstandsmitglieder.
  • die regelmäßige Absprache der Arbeit miteinander.

Bei Verdacht gegen ein Mitglied des BDKJ-Bundesvorstands oder der Geschäftsführung sind die beauftragten Ansprechpersonen nicht an die Weisung des unter Verdacht stehenden BDKJ-Bundesvorstandsmitglieds oder der unter Verdacht stehenden Geschäftsführung gebunden und dieser*m Gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die beauftragten Ansprechpersonen haben unabhängig von einer Weisung oder Unterlassungsanweisung des BDKJ-Bundesvorstands oder der Geschäftsführung die Aufgabe jedem Verdachtsfall die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen und die entsprechenden Verfahren zu aktivieren sowie ggf. weitere Maßnahmen zum Schutz von Personen in der BDKJ-Bundesstelle und der Durchsetzung von Betroffenenrechten anzustoßen, wenn der BDKJ-Bundesvorstand seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Die Aufgaben der beauftragten Ansprechpersonen werden mindestens alle zwei Jahre gemeinsam mit dem Präventions- und Interventionskonzept reflektiert und ggf. angepasst.


Präventions- und Interventionskonzept der BDKJ-Bundesstelle

Grundlage für die Konzepte der BDKJ-Bundesstelle sind gesetzliche Grundlagen, die Ordnungen der Deutschen Bischofskonferenz und die Ordnungen des Erzbistums Köln als Belegenheitsbistum.

Das Präventions- und Interventionskonzept der BDKJ-Bundesstelle besteht neben dem eigentlich Konzept aus weiteren Bausteinen:

  • Beauftragung der Ansprechpersonen
  • Schulungskonzept für Mitarbeiter*innen der BDKJ-Bundesstelle
  • Awarenesskonzept für Veranstaltungen der BDKJ-Bundesstelle
  • Selbstverpflichtungserklärung der Mitarbeiter*innen der BDKJ-Bundesstelle
  • Verhaltenskodex für Mitarbeiter*innen der BDKJ-Bundesstelle
  • Verfahren bei Verdacht auf sexuellen Übergriff oder sexuellen Missbrauch durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der BDKJ-Bundesstelle

 

Dateien zum Download

Awareness-Konzept_BDKJ-Bundesstelle.pdf

Praeventions-_und_Interventionskonzept_BDKJ-Bundesstelle.pdf

Kontakt

Hannah Kriescher

Referentin für die Aktion Dreikönigssingen
Tel. 02 11 / 46 93 - 179
kriescher[at]bdkj.de

Dennis Wartenberg

Teamassistent Bundesstelle Berlin
Tel. 030 / 288 78 95 - 0 oder - 2
Fax 030 / 288 78 95 - 5
wartenberg[at]bdkj.de